Pressemitteilung:
SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Wenden:
Mindestlöhne notfalls gesetzlich verankern

Ein Gesprächsthema war die inzwischen auf Ebene der EU verabschiedete Dienstleistungsrichtlinie. Reinhard Jung (SPD-MdL): "Wir sind zufrieden, dass das von der EU-Kommission zunächst favorisierte Herkunftslandprinzip abgelehnt worden ist." Nach der inzwischen getroffenen Regelung gewährleisten die Mitgliedsstaaten künftig zwar den freien Verkehr von Dienstleistungen in ihrem Bereich, Maßstab sind jedoch grundsätzlich die Regelungen des Landes, in dem eine Dienstleistung erbracht wird.
"Dieser Erfolg ist jedoch nur ein Etappenziel, um Lohn- und Sozialdumping wirksam Einhalt zu gebieten", meinte Jochen Sauermann und erinnerte daran, dass sich die SPD bereits in ihrem Wahlprogramm 2005 dafür ausgesprochen hatte, Maßnahmen für einen gesetzlichen Mindestlohn zu ergreifen, falls es den Tarifvertragsparteien nicht gelingt, bundeseinheitliche tarifliche Mindestlöhne in allen Branchen zu vereinbaren. Die Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt erfordert und rechtfertigt nach Ansicht der AfA im SPD-Ortsverein Wenden einen solchen Schritt:
Schon heute arbeiten rund 2,5 Millionen Vollzeitbeschäftigte in Deutschland für Armutslöhne, die weniger als 50 Prozent des Durchschnittslohnes betragen. Die Tarifbindung im Niedriglohnsektor nimmt weiter ab. Armutslöhne werden aber nicht nur bei tarifungebundenen Ar-beitgebern gezahlt, sondern es gibt mittlerweile auch im tariflichen Bereich nicht selten Bruttostundenlöhne unterhalb von sechs Euro. AfA-Vorsitzender Reinhard Jung (MdL): "Niedriglöhne verfestigen Armut in unserem Land und sind nicht nur ein Problem von Ungelernten. 60 Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnsektor verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung." Neuere Forschungen belegten - so Jung weiter - dass die Aufstiegsmobilität in besser bezahlte Jobs sehr gering ist.
"Wir werden nur dann den sozialen Frieden erhalten können, wenn es Arbeit gibt, von der Menschen auch leben können", betonten Jochen Sauermann und Stephan Niederschlag und fügten hinzu: "Wir wollen existenzsichernde Löhne. Gute Arbeit muss auch gerecht entlohnt werden." Beide Sozialdemokraten wiesen darauf hin, dass in 19 der 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) bereits gesetzlich festgelegte Mindestlöhne gelten, in Deutschland bisher aber nicht. Die Erfahrungen der anderen europäischen Staaten zeigten, dass ein gesetzlicher Mindestlohn zu keinen erheblichen Beschäftigungseinbrüchen führe, und auch die Tarifautonomie nicht beschädigt werde. Von einer Mindestlohnregelung würden zudem nicht nur betroffene Arbeitnehmer profitieren, sondern auch hier tätige Unternehmen, die ihren Mitarbeitern faire und angemessene Löhne zahlen.
Reinhard Jung (MdL) wies weiter darauf hin, dass die Bundesregierung im März beschlossen hat, dass in Deutschland Arbeitskräfte aus acht osteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU frühestens nach dem 1. Mai 2009 ungehindert tätig werden dürfen. "Diese Entscheidung wird von uns begrüßt. Beide Instrumente - sowohl die Beschränkung der Freizügigkeit als auch der gesetzliche Mindestlohn - zielen in die gleiche Richtung: sie verhindern einen ruinösen Lohnwettbewerb zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern", so der SPD-Landtagsabgeordnete. Bis zum Ende der jetzt festgelegten Übergangszeit müsse eine Mindestlohnvereinbarung gesetzlich verankert werden, "die ein ausreichend hohes Einkommen sichert und damit eine gesellschaftliche Teilhabe ohne zusätzliche Sozialtransfers ermöglicht". Jung, Sauermann und Niederschlag machten abschließend deutlich, dass das Problem des Lohndumpings natürlich auch im europäischen Kontext angegangen werden müsse. Erforderlich seien geeignete Maßnahmen auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene, um Lohndumping zu unterbinden.
