Pressemitteilung:

Olpe & Umgebung
  • Siegen / Olpe, 30. Juli 2006
Treffen mit Verbandsvertreter - heimische SPD-Landtagsabgeordnete:

"Vorgerichtliche Streitschlichtung durch Schiedsleute stärken"

Die erheblichen Potenziale der vorgerichtlichen Streitschlichtung durch ehrenamtlich tätige Schiedsmänner und -frauen standen jetzt im Mittelpunkt des Gesprächs.

Die SPD-Landtagsabgeordneten Reinhard Jung (l.) und Helga Schwarz-Schumann (r.) mit Klaus Anschütz (Mitte), dem Vorsitzenden der heimischen Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen.
Anschütz erinnerte daran, dass es bereits seit 1827 Schiedsleute gibt, und fügte hinzu: "Diese Institution hat sich bewährt. Mit ihr steht unserer Gesellschaft ein außerordentlich kostengünstiges und gleichzeitig gut geschultes Konfliktlösungspotenzial zur Verfügung." Vergleiche, die im schiedsgerichtlichen Verfahren erzielt würden, hätten nachweislich eine höhere Befriedungswirkung als gerichtliche Urteile, hob Klaus Anschütz, der selbst in seiner Heimatstadt Freudenberg seit knapp 15 Jahren als Schiedsmann tätig ist, hervor.

Die zunehmende Zahl von Rechtsschutzversicherungen habe jedoch seit einiger Zeit rückläufige Fallzahlen auch im zivilrechtlichen Bereich (z.B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten usw.) zur Folge. Anschütz: "Strafrechtliche Fälle werden von uns Schiedsleuten heute kaum noch bearbeitet. Dies liegt an einem Erlass des NRW-Innenministeriums aus dem Jahr 2003, nach dem es der Polizei auch bei Privatklagedelikten, die angezeigt worden sind, nicht möglich ist, auf das Verfahren vor dem Schiedsmann zu verweisen." Die Polizei müsse diese Anzeigen immer zunächst an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterleiten; dies habe zu einer erheblich höheren Arbeitsbelastung für die Strafverfolgungsbehörden geführt.

Auch Helga Schwarz-Schumann (MdL), im Landtag Mitglied des Innenausschusses, sprach sich für eine Lockerung des besagten Erlasses aus und wies auf laufende Modellversuche innerhalb Nordrhein-Westfalens mit entsprechender Zielsetzung hin. "Es ist völlig klar, dass die Schiedsleute auch bei der rechtlichen Bewältigung von Bagatellkriminalität wertvolle Dienste leisten können. Wir sollten die Voraussetzungen dafür schaffen, soweit dies mit rechtstaatlichen Grundsätzen eben vereinbar ist", betonte Schwarz-Schumann. Reinhard Jung stimmte dem zu und meinte: "Auch aus menschlicher Sicht scheint es mir in derartigen Fällen häufig sinnvoll, auf einen außergerichtlichen Interessenausgleich anstatt auf ein förmliches Strafverfahren vor Gericht zu setzen."

Im zivilrechtlichen Bereich ist – neben dem Schiedsamtsgesetz - das sogenannte Gütestel-len- und Schlichtungsgesetz NRW die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der ehrenamtlichen Schiedsmänner und -frauen. Die Geltungsdauer dieses Gesetzes wurde kürzlich vom Landtag um weitere zwei Jahre verlängert. Nach Ablauf dieser Zeit muss der Landesgesetzgeber erneut Farbe bekennen und im Grunde über den Fortbestand der Institution entscheiden. Für die SPD-Opposition im Landtag machten Helga Schwarz-Schumann und Reinhard Jung unmissverständlich deutlich: "Wir Sozialdemokraten haben nicht die Absicht, Forderungen nach einer faktischen Abschaffung der vorgerichtlichen Streitschlichtung durch Schiedsämter nachzugeben." Nach Einschätzung der beiden Politiker dürfte dies auch von den anderen Parteien ähnlich gesehen werden. "Die Institution ist also nicht in Gefahr, sondern es muss - ganz im Gegenteil - darum gehen, sie künftig wieder stärker zur Geltung zu bringen", so Reinhard Jung und Helga Schwarz-Schumann.

Abschließend wies Klaus Anschütz darauf hin, dass zurzeit in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe 40 Schiedsmänner und -frauen tätig sind. Die gründliche Bearbeitung eines Falles nehme durchschnittlich fünf bis sechs Stunden in Anspruch. Trotz dieses beachtlichen Zeitaufwandes sei es in der Regel kein Problem, frei werdende Schiedsämter neu zu besetzen. "Das zeigt, dass die Bereitschaft, auf ehrenamtlicher Basis gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen, in unserer Bevölkerung nach wie vor anzutreffen ist."