Pressemitteilung:
Neues Landesgesetz gefährdet die Beratungsqualität
Reinhard Jung (MdL) besuchte Schwangerenberatungsstelle "Mirjam"

Zur Sprache kam das im Mai vom Landtag NRW verabschiedete neue Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz. Die Vertreter von Trägerverein und Beratungsstelle kritisierten insbesondere, dass die Landesförderung nach diesem Gesetz auf die Gehaltsgruppe BAT IV b (für die Beraterinnen) abgesenkt und - im Gegenzuge - der erforderliche Nachweis einer Zusatzqualifikation nicht mehr verlangt wird. Während die heute bereits tätigen Beraterinnen Bestandsschutz genießen, gibt es für Kräfte, die künftig neu eingestellt werden, grundsätzlich keinen Gehaltsaufstieg mehr. Ulla Beckers: "Vor diesem Hintergrund wird es künftig sicherlich nicht mehr möglich sein, etwa eine besonders qualifizierte Psychologin oder Ärztin für diese wichtige Tätigkeit zu gewinnen." Nach ihrer Einschätzung sind Motivationsprobleme und Qualitätseinbußen in den Einrichtungen die unvermeidliche Folge.
Reinhard Jung (MdL) machte deutlich, dass er diese Sorge teilt. Der Abgeordnete stellte weiter klar, "dass der Landtag das von Ihnen zu Recht kritisierte Gesetz gegen die Stimmen der SPD verabschiedet hat. Ein Entschließungsantrag unserer Fraktion, der u.a. darauf zielte, eine Landesförderung oberhalb von BAT IV b sicherzustellen, wurde von der CDU-FDP-Mehrheit dagegen abgelehnt." Aus sozialdemokratischer Sicht bedürfe das inzwischen leider in Kraft getretene Gesetz einer gründlichen Überarbeitung, um die bisherige Beratungsqualität auf Dauer zu erhalten. Besonders bedenklich sei, dass sich die Regierung von Ministerpräsident Rüttgers (CDU) hier - wie schon in einigen anderen Fällen - brüsk über die einhellige Kritik, die die Expertinnen und Experten in einer Anhörung geäußert hatten, hinweggesetzt habe. "Aber dieser Politikstil macht ja in Düsseldorf inzwischen zunehmend Schule", übte Jung scharfe Kritik an der Landesregierung.
Ulla Beckers, Annegret und Heiner Laakmann wiesen abschließend darauf hin, dass der ursprünglich in Haltern gegründete Trägerverein Frauenwürde NRW e.V. im Kreis Olpe noch besser verankert werden muss. Die Gastgeber und ihr politischer Gast appellierten gemeinsam an die heimische Bevölkerung, den Verein und die Beratungsstelle durch ehrenamtliches Engagement oder, wenn möglich, auch durch Geldspenden zu unterstützen. Durch die zahlreichen Aktivitäten, die teilweise über die gesetzlich festgelegten Aufgaben hinausgehen, entsteht im Jahr ein Fehlbetrag zwischen 15.000 und 20.000 Euro, der irgendwie gedeckt werden muss.
