Pressemitteilung:
SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Wenden:
Minijobber - aufgepasst!
Ab 1. Juli 2006 sind die Pauschalabgaben des Arbeitgebers für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse von 25 auf 30 Prozent gestiegen. "Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wurde von bisher 11 auf 13 Prozent angehoben, der einheitliche Pauschsteuersatz bleibt bei 2 Prozent und der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ist von 12 auf 15 Prozent gestiegen“ berichtete Stefan Niederschlag."Für den geringfügig Beschäftigten hat das auf den ersten Blick keine Auswirkungen. Doch hier lohnt sich ein genaueres Hinsehen im Hinblick auf die Sozialabgaben.“ ergänzte Hildegund Hennrichs.
Die Erhöhung des Pauschalbeitrages zur Rentenversicherung auf 15 Prozent bringt es mit sich, dass Arbeitnehmer in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, die auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten möchten, durch eine Eigenbeteilung von 4,5 Prozent des Arbeitsentgeltes vollwertige Rentenansprüche erwerben können. Bei einem monatlichen Verdienst von 400 Euro würde ein Arbeitnehmer einen Eigenanteil von monatlich 18 Euro zuzahlen und somit wieder selbst rentenversichert sein.
Eine Investition, die sich sicherlich für jeden lohnt, der seine Altersvorsorge ernst nimmt. „Gerade Frauen mit Kindern - die in vielen Fällen 400-Euro-Jobs haben - ist diese Privatvorsorge eine lohnende Sache.“ sagte Hildegund Hennrichs.
Auch im Hinblick auf eine eventuelle private, aber staatlich geförderte Riesterrente über die jeder nachdenken sollte, lohnt sich diese Aufstockung des Rentenversicherungsbeitrages. Denn, wer als geringfügig Beschäftigter den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstockt, ist für die Riesterrente nicht förderungsfähig.
Weitere Informationen sind bei der SPD Wenden, Tel. 02762/987280 sowie bei Reinhard Jung, Tel. 02762/2430 oder bei den jeweiligen Mitgliedern der Arbeitsgruppe AfA zu erfahren.
gez. Reinhard Jung (MdL)
Vorsitzender der AfA im SPD-Ortsverein Wenden