Pressemitteilung:
Reinhard Jung (MdL) übt Kritik an den beabsichtigten Kürzungen der Weiterbildungsmittel
Zu den Kürzungen der Förderung gemäß Weiterbildungsgesetz NRW
Schon mit dem Haushalt 2006 wurde die Regierungskoalition wortbrüchig und kürzten die Weiterbildungsmittel um 5,3 Mio. Euro. In 2007 sollen die Mittel nunmehr sogar um 18,2 Mio. Euro zurückgefahren werden. Mit dieser Kürzung werden die Strukturen der Weiterbildung zerschlagen und die Inhalte des Weiterbildungsgesetzes generell infrage gestellt. Ich brauche dementsprechend nicht zu betonen, dass die SPD Landtagsfraktion die geplante Kürzung kategorisch ablehnt. Besonders befremdlich ist die Tatsache, dass die Mittel für die Einrichtungen der Eltern- und Familienbildung von den Kürzungen in 2007 ausgenommen werden. Meine Kritik richtet sich hierbei nicht auf den Punkt, dass die Träger der Eltern- und Familienbildung verschont bleiben, sondern vielmehr darauf, dass durch dieses Vorgehen zwei unterschiedliche Fördertatbestände innerhalb des Weiterbildungsgesetzes geschaffen werden.Ein weiterer Kritikpunkt kommt aus meiner Sicht hinzu: Laut Ankündigung will die Landesregierung in 2007 Mittel des Europäischen Sozialfonds in Höhe von 12 Mio. € für die nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG) geförderten Weiterbildungseinrichtungen zur Verfügung stellen. Damit soll die vorgesehene weitere Kürzung des Weiterbildungsetats um 18 Mio. € in 2007 (zumindest teilweise) kompensiert werden.
Institutionelle Förderung nach dem WbG kann jedoch durch ESF-Mittel nicht kompensiert werden, da
&61607; sie projektbezogen sind
&61607; zeitlich befristet sind
&61607; einer inhaltlichen Zweckbindung unterliegen (Förderung der Beschäftigungsfähigkeit)
&61607; eine Eigenbeteiligung der Einrichtungen in Höhe von 50% voraussetzen
&61607; förderfähige Projekte nicht für 560 anerkannte Weiterbildungseinrichtungen so konzipiert werden können, dass das durch die Kürzung der WbG-Förderung entstehende Defizit aufgefangen werden könnte.
Der Widersinn dieses angeblichen Kompensationsgeschäfts besteht grundsätzlich bereits darin, dass die Infrastruktur der Einrichtungen, die man gerade für das Management solcher Projekte benötigt, vorab durch die drastische Kürzung der WbG-Förderung massiv beschädigt wird. Darunter würden gerade die kleinen und ländlichen Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen zu leiden haben, die eine solche Projektlogistik bei gekürzter Regelförderung nicht vorhalten können.
Mittlerweile gibt auch die Landesregierung zu, dass die ESF-Mittel nicht zur Kompen¬sation der geplanten Kürzungen dienen können, obwohl sie dies in den bisherigen Diskussionen immer behauptet hat. In der Antwort auf die Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Karl-Heinz Haseloh führt die Landesregierung aus: "Den Einrichtungen der Weiterbildung ist bekannt, dass die Gelder des Europäischen Sozialfonds (ESF) nicht zum Einsatz ausfallender Regelfinanzierung verwendet werden dürfen." (Drs. 14/2750) Damit bricht die bisherige Argumentationslinie in sich zusammen. Der nicht nachvollziehbare Hinweis der Landesregierung, dass die ESF-Mittel eine zusätzliche Finanzierungsquelle für neue Vorhaben sei und so zur Deckung der Gesamtkosten dienen, bedarf hier keiner weiteren Kommentierung.
Unterm Strich bleibt es dabei: Die Landesregierung stellt mit ihrer angekündigten Kürzung die Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen zur Disposition. Darauf hat die SPD Landtagsfraktion schon während der Weiterbildungskonferenz am 18. Oktober 2006 deutlich hingewiesen. In den nun anstehenden Haushaltsberatungen wird diese Kritik ihre Fortsetzung finden. Wir bleiben bei unserer Forderung, dass die Kürzungen der schwarz-gelben Landesregierung zurückgenommen werden müssen.
Wenn der CDU Landtagsabgeordnete Theo Kruse die Aussage von Ute Schäfer beim SPD-Parteitag als "dreist und unverschämt" bezeichnet und seine Fraktion weiterhin am alten Schulsystem festhält, kann ich darauf nur antworten: "Theo Kruse bleibt ein Dinosaurier der Urzeit und hat scheinbar - trotz Pisastudie - nichts dazu gelernt." Mit polemischen Ablenkungsmanövern immer wieder die zurückliegende Regierungszeit ins Spiel zu bringen, an der Herr Kruse schließlich maßgeblich beteiligt war, gereicht ihm sicherlich nicht zur Ehre.

