Pressemitteilung:

Olpe & Umgebung
  • Siegen / Olpe., 26. April 2008
SPD-Landtagsabgeordnete besuchten Staatsanwaltschaft Siegen

"Bekämpfung der Jugendkriminalität nicht zum Billigpreis"

Mehrer wies darauf hin, dass sich die Fallzahlen der Jugendkriminalität in den letzten drei Jahren zwar erhöht haben, betonte jedoch: "Sie ist aber nach wie vor geringer als in den Ballungszentren. Dies liegt u.a. daran, dass die Sozialkontrolle durch Familie und Nachbarschaft in unserem eher ländlichen Bereich noch relativ gut funktioniert." Im Jahr 2007 gab es bei der Staatsanwaltschaft Siegen fast 4.800 entsprechende Verfahren gegen ca. 7000 Jugendliche und Heranwachsende, wovon 1.740 zur Anklage beim Jugendrichter gelangten. Die übrigen Fälle wurden entweder mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt oder die Staatsanwaltschaft verfuhr nach § 45 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG). "Diese Vorschrift gibt uns die Möglichkeit, das Verfahren ohne Mitwirkung des Jugendrichters zu beenden. Voraussetzung ist, dass es sich um ein eher geringfügiges Vergehen handelt und der beschuldigte Jugendliche einsichtig ist", erläuterte der Oberstaatsanwalt. Die Einstellung des Verfahrens ist in diesen Fällen regelmäßig mit Auflagen verbunden, die der Jugendliche erfüllen muss.

Reinhard Jung (MdL) stellte die Frage, ob Verkehrsdelikte bei jugendlichen Straftätern be-sonders ins Gewicht fallen. Dazu erklärte Oberstaatsanwalt Mehrer: "Diese überwiegen si-cherlich nicht. Größere Sorge bereiten uns etwa Körperverletzungsdelikte, die in der letzten Zeit zugenommen haben." Es komme - so Mehrer - vor, dass jugendlichen Verkehrsstraftätern die Teilnahme an Verkehrsunterricht zur Auflage gemacht wird. Reinhard Jung berichtete, dass es nach seinen Informationen in Köln darüber hinaus gängige Praxis sei, ein Verkehrssicherheitstraining anzuordnen. "So etwas könnte vielleicht auch in unserer Region auf dem Verkehrsübungsplatz in Olpe organisiert werden", meinte der SPD-Landtagsabgeordnete. Klemens Mehrer äußerte sich eher skeptisch, da ein solches Training mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sei. "Den meisten Betroffenen wird man diese Kosten nicht aufbürden können, da sie über kein ausreichendes Einkommen verfügen", meinte der stellver-tretende Leiter der Staatsanwaltschaft.

Klemens Mehrer wies - als seine persönliche Meinung - in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Finanzausstattung der Jugendhilfeeinrichtungen besser sein könnte. Ein größeres Angebot etwa an Anti-Gewalt-Kursen für jugendliche Straftäter wäre zu wünschen und hätte sicherlich zur Folge, dass Straftaten aus diesem Deliktsbereich besser entgegengewirkt werden könnte. Dazu meinte Helga Schwarz-Schumann (MdL): "Wir stimmen Ihnen zu, dass es falsch wäre, an dieser Stelle zu sparen. Es ist sicherlich sinnvoller, in eine möglichst gut funktionierende Jugendgerichtshilfe als in den Jugendstrafvollzug zu investieren, denn der Strafvollzug ist für den Steuerzahler letztlich mit weitaus höheren Kosten verbunden."

Auf Nachfrage von Reinhard Jung (MdL) bestätigte Klemens Mehrer, dass jugendliche Straftäter mit Migrationshintergrund in den Strafvollzugsanstalten überrepräsentiert seien; dies gelte leider auch für die Jugendkriminalität insgesamt. Ferner sprach Mehrer von "schichten-abhängiger Kriminalität. Soziale Benachteiligung und eine von diesen Jugendlichen zumindest subjektiv empfundene Gerechtigkeitslücke sind oft Auslöser für kriminelle Handlungen." - Abschließend bestätigte der Oberstaatsanwalt, dass es in Siegen keine Staatsanwälte gibt, die sich ausschließlich mit Jugendstrafsachen beschäftigen. "Alle in unserem Hause tätigen Staatsanwälte verfügen aber über die nach dem Jugendgerichtsgesetz erforderliche besondere Qualifikation und ermitteln daher sowohl gegen erwachsene als auch gegen jugendliche Straftäter." Im übrigen sei zu berücksichtigen, dass die Strafvollstreckung bei Jugendlichen - im Gegensatz zur Vollstreckung von Urteilen gegen Erwachsene - nicht der Staatsanwaltschaft obliege, sondern Aufgabe der Jugendgerichte sei.