Pressemitteilung:
SPD-Abgeordnete besuchten Arbeitsgericht Siegen - neuer Direktor:
"Bei Auslastung ist das obere Level erreicht"

Christian Vollrath berichtete, dass das Arbeitsgericht Siegen regelmäßig auch im Gebäude des Olper Amtsgerichtes tagt, wo die Fälle aus dem dortigen Kreisgebiet verhandelt werden. Gut 30 Prozent der rund 2.000 Verfahren, die Vollrath und seine beiden Richterkollegen jährlich bewältigen müssen, entfallen auf den Kreis Olpe, die übrigen auf Siegen-Wittgenstein. "Mit 650 bis 700 Verfahren pro Richter liegt die Belastung deutlich über dem maßgeblichen Pensenschlüssel, der 550 Fälle pro Jahr und Richter vorsieht. Bei der Auslastung ist damit das obere Level sicherlich erreicht", meinte der Arbeitsgerichtsdirektor und fügte hinzu: "Nach 2000 hat es einige besonders schwierige Jahre gegeben, wo die Fallzahlen noch höher lagen. Dass sich die Zahl der Verfahren inzwischen wieder etwas verringert hat, liegt auch an der verbesserten Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage."
Vollrath wies ergänzend darauf hin, dass in Nordrhein-Westfalen aktuell fast ein Viertel der Arbeitsrichterstellen abgebaut wird. "Die drei Richterstellen am hiesigen Arbeitsgericht sind zunächst aber nicht gefährdet. Und da wir drei relativ junge Kollegen sind, ist die Ausgangslage recht gut", so Christian Vollrath. Vertretungen in trotzdem denkbaren Krankheitsfällen seien aber nicht gewährleistet. Helga Schwarz-Schumann beklagte den landesweiten Abbau von Richterstellen bei den Arbeitsgerichten. "Eine Stärkung auch der Justiz, die die CDU-geführte Landesregierung versprochen hatte, ist bisher ausgeblieben", kritisierte die Siegener SPD-Landtagsabgeordnete. Ihr Olper Kollege Reinhard Jung fügte hinzu: "Die Verantwortlichen in Düsseldorf übersehen ganz offensichtlich, dass eine gut funktionierende Arbeitsgerichtsbarkeit ein wichtiger wirtschaftlicher Standortfaktor in den verschiedenen Regionen des Landes ist." Der Personalabbau beeinträchtige zwangsläufig die Qualität der richterlichen Arbeit und führe dazu, dass die arbeitsgerichtlichen Verfahren länger dauern. "Das liegt nicht im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber", betonten beide SPD-Politiker.
Auf deren Nachfrage bestätigte der Direktor des Arbeitsgerichtes, dass es sich bei den Verfahren in Siegen und auch an den anderen Arbeitsgerichten "mehr als die Hälfte" um Kündi-gungsschutzklagen handelt. Eingruppierungsklagen und Streitigkeiten, die aus dem kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht) resultieren, kämen dagegen "deutlich seltener" vor, so Vollrath. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liege in Siegen bei etwa 4 Monaten. "Den in den arbeitsgerichtlichen Verfahren obligatorischen 'Gütetermin' setzen wir in der Regel bereits drei bis vier Wochen nach Klageerhebung an", ergänzte der Direktor. Die Einigungsbereitschaft sei bei jüngeren Arbeitnehmern stärker ausgeprägt als bei älteren Menschen; diese seien aber häufig von Kündigungen betroffen. „Obwohl die Arbeitgeber lautstark einen späteren Eintritt ins Rentenalter fordern, betrachten sie jüngere Menschen wohl immer noch als die leistungsstärkeren und natürlich auch preiswerteren Arbeitskräfte. Das muss sich ändern“, forderten die SPD-Landtagsabgeordneten.
Helga Schwarz-Schumann (MdL) und Reinhard Jung (MdL) wünschten dem Arbeitsgerichtsdirektor für seine weitere Tätigkeit in Siegen viel Erfolg.
